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Verordnungen

Für eine ergotherapeutische Behandlung braucht man, gemäß MTD-Gesetz, eine Verordnung vom Arzt.

Da ich Wahltherapeutin bin, bekommen Sie, wenn Sie Ihre Verordnung bei der Krankenkasse bewilligen lassen, im Anschluss an einen Therapieblock einen Teil der Kosten rückrefundiert. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach dem Tarif Ihrer Krankenkasse.

Sollte ein Hausbesuch notwendig sein, muss dies auf dem

Verordnungsschein vermerkt werden.

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